Jedes Jahr im Herbst wird ein Entwurf der „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung)” beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrats (für 2021 erfolgt am 27.11.2020) tritt die Verordnung zum 1.Januar des Folgejahres in Kraft.
Wie schon in der Vergangenheit steigen die Sozialversicherungswerte 2021 weiter an. Die für den Wechsel in die private Krankenversicherung wichtige Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auf 64.350 EUR erhöht (2020: 62.550 EUR = eine Steigerung von 2,88%). Steigende Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen bedeuten auch steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Die Belastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird höher, jedoch ohne dafür mehr Leistungen zu erhalten!
Sollten Sie Fragen rund um Themen der Sozialversicherung oder auch anderer Versicherungen haben, dann freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme und stehe Ihnen für ein kostenloses Beratungsgespräch gern zur Verfügung.